Sollte Paragraf 218 tatsächlich wegfallen, würde sich in der Praxis wahrscheinlich unmittelbar wenig ändern, findet Rainer Beckmann, stellvertretender Vorsitzender der „Juristen – Vereinigung Lebensrecht“ – abgesehen von den geringeren bürokratischen Hürden für eine Abtreibung. Ein Hindernis für Schwangerschaftsabbrüche stelle er schon jetzt nicht dar. Deshalb rechnet Beckmann auch nicht damit, dass es deutlich mehr Abtreibungen geben wird. Allerdings hätte dieser Schritt Auswirkungen auf das Rechtsbewusstsein, erklärte er. Dass Abtreibungen im Strafgesetzbuch geregelt sind, mache deutlich: Das ungeborene Leben ist ein schützenwertes Rechtsgut. Der Paragraf sein ein „moralischer Rettungsanker“, „Apell an das Gewissen und an die Gesellschaft“.
Letztendlich gehe es bei den politischen Vorhaben nicht um den Paragrafen selbst, sondern darum, den Weg frei zu machen für ein „Recht auf Abtreibung“ – statt einer Duldung in gewissen Grenzen, wie sie der mühsam errungene Kompromiss im Strafgesetzbuch vorsieht. Beckmann hält es für illusorisch, dass das Bundesverfassungsgericht diese Entwicklung aufhält. Bisher hat es das Lebensrecht des Ungeborenen hervorgehoben und die Pflicht des Staates, es zu schützen. Aber nach Ansicht von Beckmann habe das Gericht genügend rechtlichen Spielraum gelassen, um das zu unterlaufen. Auf europäischer Ebene gibt es die Forderungen nach „reproduktiver Selbstbestimmung“ schon lange. Vor zwei Jahren nahm das EU – Parlament den sogenannten Matic – Bericht an. Der sieht Abtreibungen als Teil des Grundrechts auf Gesundheit an. Der Bericht hat zwar keine bindende Wirkung, aber er sendet ein deutliches Signal: Brüssel hält Abtreibungen, ähnlich wie das Recht auf Leben, für ein grundlegendes Menschenrecht. Jüngst machte sich auch der französische Präsident Emmanuel Macron dafür stark, das Recht auf Abtreibung in die EU – Grundrechtscharta aufzunehmen.

Quelle:

Pro. (2023b, April 28). Auf dem Weg zur legalen Abtreibung. PRO | Das christliche Medienmagazin. https://www.pro-medienmagazin.de/auf-dem-weg-zur-legalen-abtreibung/