Unter der Überschrift „Selbstbestimmung durch Gesundheitsvorsorge“ wird der ungehinderte Zugang zu Abtreibungen gefordert. Ob eben Frau ein Kind abtreibt, sei allein ihre selbst bestimmte Entscheidung. Beratungsangebote sollen weder verpflichtend sein, noch auf das Austragen des Kindes zielen. Abtreibung soll in die Ausbildung von Ärzten integriert und die generelle Kostenübernahme garantiert werden.
Zur Entstigmatisierung und Entkriminalisierung sollen § 218 und § 219 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.
Das Werbeverbot für Abtreibungen in § 219a StGB wurde bereits aus dem StGB entfernt und damit eine dicke rote moralische Linie überschritten. Weiterhin sollen Lebensschutzorganisationen bundeseinheitlich an Gehsteigberatungen gehindert werden. In der internationalen Zusammenarbeit soll reproduktive Gesundheit, also das Recht auf Abtreibung, in allen Projekten verankert werden. Die Wahrung der Selbstbestimmung bis ans Lebensende schließt selbstbestimmtes Sterben und Zugang zu Sterbehilfe ein.

Wir setzen als Bündnis C – Christen für Deutschland einem vermeintlichen Recht auf Abtreibung oder Sterbehilfe das einfache Gebot Gottes entgegen: Du sollst nicht töten (2. Mose Kapitel 20 Vers 13). Die Freigabe von Abtreibung und Sterbehilfe etabliert eine Kultur des Todes , die Deutschland erneut in Unmenschlichkeit, Blutschuld und Verderben fallen lässt. Wir gewichten das Lebensrecht ungeborener Kinder höher als das Selbstbestimmungsrecht der Mutter, weil die Eltern für das Kind verantwortlich sind. Wir wollen Abtreibungen verhindern mittels Verbot wie in § 218 StGB verankert und mit einem Kindergeld ab Empfängnis. Eltern sollen während der Schwangerschaft breite Unterstützung bekommen und Adoptionen vereinfacht werden, um jedem ungeborenen Kind zum Leben zu helfen.

Quelle:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-01/schwangerschaftsabbrueche-lisa-paus-strafgesetzbuch?utm_referrer=https%3A%2F%2Ft.co%2F

Bündnis C – Christen für Deutschland
Eindruck Heft Nr. 20 – 2021 / 2

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Kurzprogramm 2021