Das #Selbstbestimmungsgesetz will den Wechsel des Geschlechtseintrages wesentlich vereinfach und soll vor der Sommerpause 2023 verabschiedet werden. Transgender-Personen sollen in Zukunft ihren Geschlechtseintrag im Pass durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern können. Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren können die Erklärung mit Zustimmung der Eltern selbst abgeben. Bisher entschied ein Gericht mittels zwei psychiatrischer Gutachten über eine Anerkennung des Geschlechtswechsels. Transgenderidentitäten nehmen in den letzten Jahren sprunghaft besonders unter Minderjährigen zu. Der Gesetzesentwurf erntet Kritik, da Folgeschritte der Vereinfachung unberührt bleiben – von der Vergabe von Medikamenten (Hormone) zur Blockade der Pubertät bis hin zur Durchführung von Operationen im Rahmen einer Geschlechtsangleichung (z.B. Brustabnahme). Die für chirurgische Schritte bekannte Altersgrenze von 18 Jahren wird bei klaren transsexuellen Entwicklungen heute schon unterschritten. Die jüngsten operativ behandelten Patienten in Deutschland standen kurz vor ihrem 16. Geburtstag. Länder wie Schweden, England und Finnland haben die Behandlung von Kindern mit Hormonen drastisch zurückgefahren und setzen wieder vermehrt auf Psychotherapie. Sie kritisieren, dass es nur unzureichende Untersuchungen über Behandlungserfolge gibt. Betroffene Jugendliche litten gleichzeitig unter Ängsten, Depressionen und Essstörungen und könnten unmöglich die Tragweite eines Geschlechtswechsels bemessen. Durch ein Verbot der sogenannten „Konversionstherapie“ wird es Psychotherapeuten dazu schwer gemacht, die Selbstdiagnose „trans“ der Jugendlichen zu hinterfragen. Was sagt uns der Vater, wie wir für die Gesetzgebung und die #jungeGeneration #Beten #Gebetsimpuls #Gebetsanliegen  #gebeteveränderndiewelt #gebet #gebete #versöhnungmitgott #gebotegottes #ordnunggottes 
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