Das britische Unterhaus stimmte für die Einführung von „Pufferzonen“ vor Abtreibungseinrichtungen.
„Pufferzonen“ um Abtreibungseinrichtungen
Gemäß Paragraf 11 (früher Paragraf 9, dann Paragraf 10) der Public Order Bill soll künftig jede Form von „Beeinflussung“ – auch in Form von stillem Gebet – im Umkreis von Abtreibungseinrichtungen kriminalisiert werden, wie die internationale Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom UK (ADF UK) erläutert.
Ein Änderungsantrag, um stilles Gebet und einvernehmliche Gespräche innerhalb der Zensurzonen zuzulassen, sei von dem Abgeordnetem Andrew Lewer vorgeschlagen, aber vom Parlament nicht angenommen worden. Das Unterhaus stimmte mit 299 zu 116 Stimmen für die Einführung von sogenannten „Zensurzonen“ oder auch „Pufferzonen“ im Umkreis von 150 Metern um Abtreibungseinrichtungen herum.
Einschränkung der Grundrechte und -freiheiten: Heute Abtreibung, morgen ein anderes Thema
„Die heutige Abstimmung markiert einen Wendepunkt für die Grundrechte und -freiheiten in unserem Land. Das Parlament hatte die Gelegenheit, die Kriminalisierung des freien Denkens, das ein absolutes Recht ist, abzulehnen und die individuelle Freiheit für alle zu begrüßen. Stattdessen hat sich das Parlament dafür entschieden, die Zensur zu unterstützen und friedliche Aktivitäten wie stilles Gebet und einvernehmliche Gespräche zu kriminalisieren“, reagierte Jeremiah Igunnubole, Rechtsberater von ADF UK, auf die Abstimmung. Heute geschehe die Zensur im Zusammenhang mit Abtreibung, morgen könnte es ein anderes politisch umstrittenes Thema sein, warnt der Jurist. Es sei äußerst bedauerlich, dass das Parlament sich so klar gegen die Grundfreiheiten ausgesprochen habe und damit die Tür für eine landesweite Strafverfolgung von Gedankenkriminalität geöffnet hat, kritisierte der Jurist. Ursprünglich seien für Zuwiderhandlungen, also Proteste, Gebet oder Gesprächsangebot innerhalb der „Zensurzonen“, Gefängnisstrafen gefordert worden. Geeinigt habe man sich nun auf Geldstrafen, so ADF UK.
Überprüfung im Jahr 2018: Unnötige und „unverhältnismäßige“ Einschränkung der Rechte
Bei einer Prüfung der Notwendigkeit von „Zensurzonen“ vor Abtreibungseinrichtungen sei die Regierung im Jahr 2018 noch zum Schluss gekommen, dass Zensurzonen eine unnötige und „unverhältnismäßige“ Einschränkung der Rechte darstellen würden, da „Belästigung“ nach geltendem Recht bereits unter Strafe gestellt sei und nur „selten“ vorkommen würde. Vielmehr ergab die Überprüfung, dass Menschen in der Nähe von Abtreibungseinrichtungen meist nur beten oder Broschüren über Hilfsdienste anbieten würden, wenn Frauen an einer Alternative zur Abtreibung Interesse zeigten. Umfragen ergaben zudem, dass jede fünfte Frau eine Abtreibung gegen ihren Willen durchführen lasse, klärt ADF UK auf.
Frau in Birmingham wegen stillem Gebet festgenommen
Am Tag vor der Abstimmung, sei laut ADF UK bekannt geworden, dass Isabel Vaughan-Spruce zum zweiten Mal verhaftet wurde, weil sie in Stille in der Nähe einer Abtreibungseinrichtung in Birmingham gebetet hatte. Um diese Einrichtung herum sei zuvor auf Anweisung der lokalen Behörden eine „Pufferzone“ als Schutz des öffentlichen Raumes eingerichtet worden. Die Verhaftung, an der sechs Polizisten teilnahmen, erfolgte nur wenige Wochen, nachdem Vaughan-Spruce vom Bezirksgericht Birmingham wegen derselben Aktivität für „nicht schuldig“ befunden wurde. Sie war im Dezember strafrechtlich angeklagt worden, weil ihre stillen, unmerklichen Gebete einer „Einschüchterung“ gleichkämen. Die Staatsanwaltschaft konnte dem Gericht laut ADF UK keine Beweise vorlegen, um das „Gedankenverbrechen“ zu untermauern, weshalb die Frau und ein parallel angeklagter Priester freigesprochen wurden. „Erst vor drei Wochen hat das Gericht klargestellt, dass meine stillen Gebete kein Verbrechen sind. Und doch wurde ich erneut verhaftet und wie ein Verbrecher behandelt, weil ich am selben Ort genau die gleichen Gedanken im Kopf hatte. Die Mehrdeutigkeit von Gesetzen, die die freie Meinungsäußerung und das freie Denken einschränken – selbst in friedlichen, einvernehmlichen Gesprächen oder im stillen, inneren Gebet – führt zu tiefer Verwirrung zum Nachteil unserer wesentlichen Grundrechte. Niemand sollte für seine Gedanken kriminalisiert werden“, sagte Isabel Vaughan-Spruce. Die grundsätzliche Einführung von „Pufferzonen“ vor Abtreibungseinrichtungen könnte vermehrt zu Fällen von Verhaftungen wie dieser führen, warnt Jeremiah Igunnubole von ADF UK.
Zensurzonen schränken die Optionen von Frauen im Schwangerschaftskonflikt ein
Tatsächlich könnten die Zensurzonen die Optionen von Frauen im Schwangerschaftskonflikt einschränken, weil diese weniger Möglichkeiten hätten, sich über Alternativen zu informieren oder Hilfsangebote zu erhalten, so Igunnubole. „Eine freie Gesellschaft sollte niemals den friedlichen Informationsaustausch verbieten“, stellte Igunnubole klar.
Statement unseres Kreisvorsitzenden Christian Kast:
In unserer heutigen Zeit geht es immer mehr darum das zu schützen und zu erhalten, was eigentlich selbstverständlich sein sollte.
In Deutschland dürfen männliche Küken nicht getötet werden, aber das viel wichtigere Menschenleben eines ungeborenen Kindes wird, ohne zu zögern beendet. Erstaunt muss ich feststellen, dass in unserer Zeit, in der wir leben ein Menschenleben kaum noch einen Wert besitzt.
Die Niederlande zieht seinem Nachbarland Belgien gleich und legalisiert die Euthanasie bei Kindern. In England wird eine Frau verhaftet und angeklagt, weil sie vor einer Abtreibungseinrichtung, als diese geschlossen war, still für sich gebetet hat. Trotzdem das ein Richter bereits ein Freispruch verkündete, gibt es Menschen, die sich von bösen Mächten treiben lassen und diese unschuldige Frau weiterhin verfolgen. Aktuell ist man in Revision gegangen und der Prozess wird in der nächst höheren Instanz wiederholt.
Das jemand in der Nähe einer Abtreibungseinrichtung betet, ist nicht gewünscht, denn man könnte die schwangere Frau wohlmöglich beeinflussen und doch noch dazu bewegen von einer Abtreibung abzusehen.
Daher gilt in England in naher Zukunft im Umkreis von 150 m bei solchen Einrichtungen, wird jede Form von stillem Gebet kriminalisiert.
Unser Kreisvorsitzender stellt daher berechtigt fest, dass die Zensurzonen tatsächlich die Optionen von schwangeren Frauen im Schwangerschaftskonflkt einschränken, weil diese weniger Möglichkeiten hätten, sich über Alternativen zu informieren oder Hilfsangebote zu erhalten. Der Kreisvorsitzende meint hierzu weiterhin: „Dass eine freie Gesellschaft niemals einen friedlichen Informationsaustausch verbieten sollte.
Daher rufen wir als Bündnis C – Christen für Deutschland Kreisverband Darmstadt – Dieburg zum Gebet für schwangeren Frauen auf und dazu gemeinsam in den Riss der Not für diese Frauen einzutreten. Möge unser Gott ihre Herzen berühren und sie durch ihre Not führen. Mögen Ihnen die Augen geöffnet werden, bevor sie die abtreiben lassen und sich bewusst sein, dass sie diesen Schritt bereuen werden und sich zu ihrem Kind bekennen. Mögen die Frauen eine Bindung zu ihren Kindern aufbauen, der es ihnen unmöglich macht eine Abtreibung vornehmen zu lassen.
Weiterhin möchten wir unsere Politiker segnen und für sie beten, dass sie lebensbejahende Politik für das Volk machen und in Deutschland keine Zensurzonen installiert werden. Der Schutz des ungeborenen Lebens muss
weiterhin oberste Priorität haben und Schwangerschaftsabbrüche weiterhin kriminalisiert werden. Unser Gebet soll es sein, dass die bösen Absichten keine Hintertür finden, die sie nutzen könnten, damit sie keinen Erfolg haben.
Bündnis C – Christen für Deutschland
Kreisverband Darmstadt – Dieburg