In diesem Jahr plant die Bundesregierung zwei Gesetze zu verabschieden. Es betrifft Kinder und Familien. Wie darf ich dafür beten, unser Vater lädt uns ein hier in den Riss der Not durch Gebet einzutreten. Wir wollen alles in seine gewaltigen Hände legen und uns von ihm im Gebet bewegen lassen: Das Selbstbestimmungsgesetz will Geschlechtseintragsänderungen wesentlich vereinfachen und soll bis zu den Sommerferien 2023 verabschiedet werden. Transgender sollen in Zukunft Ihr Geschlecht problemlos in Ihren Ausweis ändern lassen können. Sie können dann bequem per Erklärung beim Standesamt die Änderung vornehmen lassen. Für Minderjährige bis zum vollendeten 14.lebensjahr sollen die Eltern den Antrag für ihre Kinder stellen können.
Noch entscheiden die Gerichte auf Grundlage von zwei psychiatrischen Gutachten über die Zertifizierung
von Transsexuellen. Transgenderidentitäten haben vor allem in den letzten Jahren vor allem unter Minderjährigen große Fortschritte gemacht. Der Gesetzesentwurf erntet Kritik, da Folgeschritte der Vereinfachung unberührt bleiben – von der Vergabe von Medikamenten (Hormone) zur Blockade der
Pubertät bis hin zur Durchführung von Operationen im Rahmen einer Geschlechtsangleichung (z.B. Brustabnahme).
Die bekannte Altersgrenze von 18 Jahren für chirurgische Eingriffe bei klarer transsexueller Entwicklung, wird schon jetzt unterschritten. So standen die in Deutschland jüngsten operativ behandelten Patienten kurz vor ihrem 16. Geburtstag.
Betroffene Jugendliche litten gleichzeitig unter Ängsten, Depressionen und Essstörungen und könnten unmöglich die Tragweite eines Geschlechtswechsels bemessen.
In Ländern wie Schweden, England sowie Finnland nahmen die Behandlungen von Kindern mit Hormonen
bereits drastisch ab, dies führte zu einer Zunahme an Psychotherapien. Hierbei wurde kritisiert, dass es nur unzureichende Untersuchungen über Behandlungserfolge geben würde. Betroffene Jugendliche litten gleichzeitig unter Ängsten, Depressionen und Essstörungen und könnten unmöglich die Tragweite eines Geschlechtswechsels bemessen. Zusätzlich wird es den Psychotherapeuten, durch das Verbot von Konversionstherapien unnötig schwer gemacht, die Selbstdiagnose „trans“ von Jugendlichen zu überprüfen. Was sagt uns der Vater, wie wir für die Gesetzgebung und die junge Generation beten können?
Vorsitzender
Christian Kast