Die Bundesregierung drückt bei ihrer angekündigten Familienrechtsreform aufs Tempo, denn sie soll bis zur Mitte der Wahlperiode beschlossen worden sein. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Pläne sollen unter anderem unverheirateten Paaren, homosexuellen Eheleuten mit Kindern sowie Gemeinschaften, die nicht auf einer Liebesbeziehung fußen, neue rechtliche Möglichkeiten bieten. Von einem Vorhaben von historischer Dimension ist die Rede, denn die Reform werde grundlegende Veränderungen mit sich bringen, so der Justizminister von der FDP. Betroffen ist vor allem das Abstammungsrecht. Durch die Einführung einer „Mehrelternschaft“, der bis zu vier Personen angehören dürfen, der „Mit- und Mutterschaft“ von miteinander verheirateten Frauen, wenn ein Kind geboren wird, und durch die Bildung des neuen Rechtsinstitutes „Verantwortungsgemeinschaft“, wird der besondere Schutz, den das Grundgesetz Ehe und Familie garantiert, weiter ausgehöhlt. Nach der „Ehe für alle“ folgt die Forderung nach „Familie für alle“. Auch die Legalisierung der Embryo- oder Eizellspende steht deshalb zur Diskussion.
Mit den Reformen geht eine Neudefinition von Familie einher, die sich nicht mehr aus der biologischen Abstammung herleitet, sondern Verwandtschaft zur Willenserklärung macht. Bisher bildete die biologische Abstammung die Basis von Rechtsvorschriften. Es besteht die Gefahr, dass Elternschaft sukzessive ein rechtliches Konstrukt wird und der Staat festlegt, wer Eltern eines Kindes sind. Ehe und Familie sind grundlegend in Gottes Schöpfungsordnung und bilden das Fundament jeder Gesellschaft. Lasst uns auch hier vom Vater empfangen, wie er uns ins Gebet führen möchte. Treten wir gemeinsam in den Riss der Not ein und stärken dadurch die traditionelle Familie.
Vorsitzender
Christian Kast